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Die jährliche Prüfung steht wieder kurz bevor? Wir unterstützen Sie

Der Fiskus kommt: Erste Hilfe bei der Kassen-Nachschau. Bestens vorbereitet für die Betriebsprüfung mit dem Lightspeed Kassensystem.

Legalisierung der Kassen-Nachschau.

April 2018: Das neue „Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ (BGBI 2016 I S. 3152) ist seit dem 01.01.2018 in Kraft. Damit einher geht auch die Legalisierung der sogenannten Kassen-Nachschau. Aber: Welche Dokumente müssen Sie dem Kassenprüfer jetzt eigentlich vorlegen?

  • Alle Kassendaten in digitaler Form
  • Entsprechende Verfahrensdokumentation
  • Handbücher zur genaueren Erklärung

Ruhe bewahren

Ganz wichtig: Unbedingt einen kühlen Kopf bewahren! Mit dem Kassensystem von Lightspeed sind Sie optimal vorbereitet und haben nichts zu befürchten.

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Wir stehen Ihnen zur Seite – laden Sie einfach unsere Verfahrensdokumentation herunter.

Übergabe an den Prüfer

Befolgen Sie einfach die angegebenen Schritte unserer Anleitung und übergeben Sie anschließend alle Dokumente an die Prüfer.

Kassen-Nachschau? Schon mal gehört.

Durch das am 01.01.2018 in Kraft getretene „Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ (BGBI 2016 I S. 3152) geht die Legalisierung der sogenannten Kassen-Nachschauein her. Das bedeutet, dass der Fiskus künftig noch flexibler die „Schwarzen Schafe der Kassendokumenation“ enttarnen kann. Betriebsprüfer dürfen dazu dann ohne vorherige Ankündigung und außerhalb des eigentlichen Zeitraumes der Betriebsprüfung eine Kassen-Nachschau veranlassen. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem jeweiligen Prüfer Zugriff zu allen Kassenaufzeichnungen und Büchern zu gewähren.

Tipps für die Kassenprüfung.

Bisherige Betriebsprüfungen werden ab dem 1. Januar 2018 durch Kassenprüfungen ergänzt. Betrieben die bis dahin keine ordnungsgemäße Buchführung vorweisen können, droht eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro. Betriebsprüfer haben nämlich dann die Möglichkeit, eine Außenprüfung anzuordnen, welche ohne Vorbereitung verheerend sein kann.

  • Vollständigkeit: Prüfen Sie, ob bisher alle Einnahmen und Ausgaben vollständig erfasst wurden und kontrollieren Sie, ob Rechnungen im Nachhinein geändert und wie die anderen Geschäftsfälle erfasst sind.
  • Sachliche Zuordnung: Überprüfen Sie, ob bisher erfasste Einnahmen und Ausgaben klar getrennt wurden. Außerdem sollten Tagesendsumme und Umsätze der Registrierkasse immer übereinstimmen.
  • Zeitliche Zuordnung: Bewahren Sie Bedienungs- und Programmieranleitung, Kassenzettel und -streifen sowie Buchhaltungsdaten mindestens 10 Jahre in chronologischer Sortierung auf.

Rechte & Pflichten als Steuerpflichtiger.

Neben Pflichten wie: Mitwirkungspflicht, Auskunftspflicht und Vorlagepflicht haben Steuerpflichtige auch unterschiedliche Rechte.

  • Mitwirkungspflicht: Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, eine Einsichtnahme in die (elektronischen) Kassenaufzeichnungen und -buchungen zu gewähren. Gemäß § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung, sind alle Aufzeichnungen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.
  • Pflicht zur Einzelaufzeichnung: Verfügt die eingesetzte Kasse nicht über die Funktion der Einzelaufzeichnung oder erfasst die Geschäftsvorfälle nicht vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet, stellt das eine Ordnungswidrigkeit gem. § 379 Abs. 1 AO dar.
  • Mitarbeiterschulung: Nach Rücksprache mit dem Steuerberater: Schulen Sie dringend Ihre Mitarbeiter im Umgang mit der Datenaufzeichnung. Diese können Sie dabei unterstützen, Konformitäten einfach einzuhalten.
  • GoBD-Konformität & Vertrauensperson: Sind Sie als Unternehmer nicht verfügbar, stellen Sie sicher, dass die Daten trotzdem greifbar und die Kontaktdaten des Steuerprüfers auffindbar sind. Beauftragen Sie im Zweifelsfall eine Vertrauensperson, die dem Betriebsprüfer die Daten GoBD-konform vorlegen kann.

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Wir wollen, dass Sie unser Produkt bestmöglich nutzen können. Ihr Lightspeed Support-Team steht Ihnen hierfür montags - sonntags in den Zeiten von 8-21 Uhr gerne zur Verfügung.

Diese Informationen haben weder Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, noch stellen sie eine rechtlich verbindliche Aussage dar. Stand: 2020