Bewirtungsbelege / Guest-Checks über 150 Euro
In der letzten Zeit gab es etwas Verwirrung um angebliche neue Regelungen zu Bewirtungsbelegen über 150 Euro – doch faktisch hat sich seit Jahren an dieser Regelung für Guest-Checks nichts geändert. Hier die aktuellen Fakten:
Unter 150 Euro: Sogenannte „Kleinbetragsrechnungen“ müssen enthalten:
- Name des Leistenden (also das Restaurant)
- Streng genommen keine Steuernummer
- Ausstellungsdatum
- Waren
- Endgeld
- Steuersätze
- Ausgewiesene Steuern
Über 150 Euro (nach §14.4) muss der Guest-Check zusätzlich folgendes enthalten:
- Steuernummer des Leistenden (Restaurants)
- Den vollständigen Namen und die Adresse Leistungsempfängers (des Gastes)
Dabei gibt es keinerlei Vorschriften zu der Form, d.h. auch eine hand-schriftliche Ergänzung des maschinell gedruckten Bewirtungsbeleges durch den Kellner / Inhaber ist völlig in Ordnung. (In einer strengen Auslegung muss dieser Vorgang im Restaurant durch den Kellner erfolgen, es ist jedoch in der Praxis nicht prüfbar, ob nicht der Gast selbst seine Anschrift in den Beleg geschrieben hat – eventuell auch erst sehr viel später nachträglich).
GASTROFIX ist mit den normalen Bewirtungsbelegen und dem Feature, dass ab 150 Euro automatisch Bewirtungsbelege beim Druck der Rechnung angehängt werden, voll konform zu den geltenden Richtlinen, sowohl was Restaurants als auch deren Gäste angeht.
Wir werden umgehend eine offizielle Anfrage an die Senatsverwaltung für Finanzen, Referat Umsatzsteuer stellen, um eine offizielle, verbindliche Aussage zu dem Sachverhalt zu bekommen. (Wir haben mit einer Expertin beim Finanzamt Frau Mitschke (Mitarbeiterin im Finanzamt in der Umsatzsteuer-Sonderprüfung) gesprochen. Ihre Telefonunummer ist auf Anfrage verfügbar.